Praxis gestalten – Anerkannte Berufsausbildung

Die Aufnahme einer Berufsausbildung ist für die meisten Geflüchteten der Schlüssel für eine nachhaltige Integration in die Arbeitswelt in Deutschland.

Gelingt der Übergang in eine berufliche Ausbildung nicht, sind die Konsequenzen meist folgenschwer: Ohne anerkannten Berufsabschluss werden viele Geflüchtete dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sein oder müssen Arbeiten im Niedriglohnsektor verrichten. Es muss also Sorge getragen werden, dass auch Geflüchtete die Möglichkeit bekommen eine anerkannte Berufsausbildung aufnehmen zu können.

Was hat es damit auf sich?

Die Einmündung in eine Berufsausbildung steht für die meisten Geflüchteten erst ab dem Jahr 2017 an, weil die Mehrheit erst nach 2013 nach Deutschland gekommen ist und sich bis dahin noch in diversen Bildungsmaßnahmen (Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen) befindet. Derzeit lassen sich für diese Flüchtlingskohorte deshalb noch keine Umsetzungsbeispiele darstellen. Mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die mit vergangenen Zuwanderungskohorten gemacht werden konnten, können zumindest einige Herausforderungen für die Berufsausbildung bestimmt werden. Um eine anerkannte Berufsausbildung für junge Geflüchtete zu gewährleisten, muss die Politik vor allem in den Punkten gesicherter Aufenthaltsstatus und betriebliche Ausbildungsbereitschaft Nachbesserungsarbeit betreiben.

Welche Herausforderungen gibt es?

Ein gesicherter Aufenthaltsstatus stellt für Betriebe eine wesentliche Voraussetzung dar, um Ausbildungsplätze für geflüchtete Jugendliche anzubieten. Grundsätzlich dürfen nur anerkannte Asylbewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen.

Bei Geduldeten verhält es sich deutlich schwieriger. Eine Duldung wird dann erteilt, wenn ein Ausländer, unabhängig von seinem Alter, eine qualifizierte Berufsausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat und keine konkreten Maßnahmen zu seiner Aufenthaltsbeendigung vorliegen. Die Duldung ist aber an das Bestehen des Ausbildungsverhältnisses gebunden. Bei Ausbildungsabbruch wird nur einmalig eine weitere Duldung für sechs Monate zum Zweck der Suche nach einer anderen Ausbildungsstelle erteilt. Eine Verlängerung der Duldung um ein halbes Jahr kann auch dann erfolgen, wenn nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss der Ausbildungsbetrieb keine Übernahme vorsieht.

Nicht nur die Frage nach einem gesicherten Aufenthaltsstatus ist in Bezug auf eine anerkannte Berufsausbildung relevant, sondern auch die Fragestellung, ob deutsche Betriebe gewillt sind, (zusätzliche) Ausbildungsplätze für junge Geflüchtete zu schaffen. Nach einer nicht repräsentativen Umfrage der FAZ im Juli 2016 wurden laut Vertretern einiger DAX-Konzerne etwas mehr als 300 zusätzliche Ausbildungsplätze für Geflüchtete geschafften. Von diesen wurde aber bisher nur ein kleiner Teil besetzt. Bis Anfang Juni 2016 wurden gerade einmal 54 Flüchtlinge fest angestellt. Davon entfielen allein 50 auf die Deutsche Post, zwei jeweils auf den Softwarekonzern SAP und den Darmstädter Pharmahersteller Merck (FAZ 2016). Auch bei kleinen und mittleren Unternehmen gelang es jungen Geflüchteten deutlich seltener als einheimischen Jugendlichen, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen.

Mittlerweile existieren auch erste Schätzungen über den quantitativen Bedarf an Ausbildungsplätzen. Der nationale Bildungsbericht geht davon aus, dass allein für die im Jahr 2015 neu Zugewanderten ein Bedarf zwischen 72.000 und 96.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen besteht (AGBB 2016: 202), deren Bereitstellung auch aufgrund sinkender betrieblicher Ausbildungsbeteiligung fraglich erscheint. Es bedarf deshalb nicht nur einer begleitenden Unterstützung ausbildender Betriebe und der Auszubildenden, sondern auch einer Erweiterung der betriebsnahen Ausbildung und neuer Ausbildungsformate.

Entwicklung entsprechender Ausbildungsangebote

Um das betriebliche Ausbildungsangebot zu erweitern, muss die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben gefördert und unterstützt werden, etwa durch eine sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung, die u.a. auf den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten zielt. Eine Begleitung benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die ca. 90 % der Ausbildung in Deutschland tragen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit den Maßnahmen „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ und „Assistierte Ausbildung“ zwei bewährte Förderkonzepte, um Geflüchtete sowie Betriebe zu fördern und zu unterstützen. Bis zum individuellen erfolgreichen Ausbildungsabschluss werden sowohl die teilnehmenden Geflüchteten als auch die Betriebe durch qualifiziertes Fachpersonal der Bundesagentur für Arbeit begleitend assistiert. Bei „Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld“ geht es primär um die finanzielle Förderung des Auszubildenden. Finanziell bedürftige Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben haben, erhalten nach einer Bedürftigkeitsprüfung finanzielle Fördermittel.

Zusätzlich zu den inhaltlichen und monetären Unterstützungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit gilt es aber auch, Lehrer an berufsbildenden Schulen sowie das betriebliche Ausbildungspersonal durch zusätzliche Weiterbildungskurse und Personal-Coaching (weiter-) zu schulen.

Um den Bedarf von Ausbildungsangeboten zu decken, wird es außerdem notwendig sein, subsidiär öffentlich geförderte Ausbildungsmöglichkeiten zumindest für das erste Ausbildungsjahr möglichst betriebsnah zu schaffen. So soll eine öffentlich geförderte Berufsausbildung nicht vorrangig an schulischen Lernorten und getrennt von der Wirtschaftswelt stattfinden, sondern im engen Austausch mit Unternehmen. Dies ermöglicht es, dass daraus Wege in die reguläre betriebliche Ausbildung entstehen können, wenn Betriebe betriebsnahe in betriebliche Ausbildungsverhältnisse umwandeln (Gaupp et al. 2008; Eberhard et al. 2013).

In den kommenden Jahren würde das Vorhaben zu deutlich steigenden staatlichen Ausgaben im Bereich der Berufsausbildung führen (voraussichtlich Kosten in Höhe von 294-391 Mio. €; AGBB 2016). Im Vergleich zu dem Alternativszenario einer ungedeckten Fachkräftenachfrage der Unternehmen und einer fortdauernden Kostenbelastung durch eine hohe Arbeitslosigkeit der Zuwanderer erscheint es aber doch die wirtschaftlich günstigere Variante.

Schlussendlich gilt es Betriebe zu gewinnen, die sich bei der Berufsausbildung geflüchteter Jugendlicher engagieren. Nicht nur den großen Unternehmen, sondern auch den kleinen und mittleren Betrieben muss vermittelt werden, dass der Fachkräftenachwuchs nicht mehr weitestgehend aus Einheimischen ohne Migrationshintergrund bestehen kann und deshalb ein Migrationshintergrund bei der Ausbildungsplatzvergabe kein Ausschlusskriterium sein darf.

Quellen:

AGBB — Autorengemeinschaft Bildungsberichterstattung (2016). Nationaler Bildungsbericht 2016. Bielefeld.

Eberhard, V.; Beicht, U.; Krewerth, A.; Ulrich, J. G. (2013). Perspektiven beim Übergang Schule–Berufsausbildung. Methodik und erste Ergebnisse der BIBB-Übergangsstudie 2011.Wissenschaftliches Diskussionspapier 142. BIBB. Bonn.

FAZ 2016: Online abrufbar unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/welcher-konzern-stellte-fluechtlinge-ein-14322168.html

Gaupp, N.; Lex, T.; Reißig, B. (2008). Ohne Schulabschluss in die Berufsausbildung: Ergebnisse einer Längsschnittuntersuchung. In: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 11. Jg., Heft 3, 388–405.

 

Teil 4: Praxis gestalten – Berufsvorbereitende Maßnahmen

Teil 3: Praxis gestalten – Kompetenzfeststellung und Profiling

Teil 2: Praxis gestalten – Berufsorientierung und Beratungsangebote

Teil 1: Praxis gestalten – Sprache fördern