Seit Anfang Oktober bewährt sich MYSKILLS im ersten Auslandseinsatz. Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien ist die erste ausländische Arbeitsverwaltung, die MYSKILLS an ihren eigenen Standorten im Regelbetrieb für ihre Kunden einsetzt.
Nach einem erfolgreichen Testlauf in der Arbeitsagentur Trier, bei dem zunächst sieben Arbeitssuchende den Test absolvierten, ist das Team froh, die Tests jetzt auch in den eigenen Räumlichkeiten anbieten zu können. Erste Vermittlungserfolge zeigten sich bereits durch den Testlauf: eine Kundin konnte mit ihren Ergebnissen beispielsweise umgehend als Köchin vermittelt werden.
Anders als in Deutschland bündelt das Arbeitsamt jeweils in einem Team arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Dienstleistungen wie
- die Begleitung und Beratung von Arbeitsuchenden,
- deren Vermittlung in Arbeit,
- die Bearbeitung von Stellenangeboten,
- sowie die Betriebsberatung in Sachen Einstellungs- und Beschäftigungshilfen.
Im Team können künftig also arbeitgeberseitig MYSKILLS-spezifisch die Stellenangebote erfasst werden, sodass im Matching mit den Kompetenzprofilen der Arbeitssuchenden die Vermittlung einfacher wird.
Die Berufspsychologin des Arbeitsamtes sagt, dass MYSKILLS die bestehende Lücke im Diagnostik-Portfolio schließt. Sie sind jetzt auch dazu in der Lage, berufsfachliche Handlungsfähigkeit zu messen. Es entsteht ein ganzheitliches Profil der Arbeitssuchenden.
Fachkräftemangel mit gezielter Qualifizierung begegnen
Neben dem klassischen Einsatz wird MYSKILLS auch zum Einsatz kommen, wenn für offene Stellen kein unmittelbar passendes Personal gefunden werden kann. Arbeitssuchende absolvieren zwecks Kompetenzfeststellung MYSKILLS. Anschließend können die vorhandenen Kompetenzen mit dem Jobprofil verglichen und passgenaue, individuell zugeschnittene Qualifizierungspfade entwickelt werden.
Während einer „individuellen Berufsausbildung im Unternehmen“ (IBU) können die identifizierten Qualifizierungslücken jetzt gezielt geschlossen werden. Die IBU sichert zunächst in Phase 1 eine etwa 4 bis 26 Wochen dauernde „Ausbildungszeit“ im Unternehmen. Der Betrieb verpflichtet sich in Phase 2, die Teilnehmenden für die gleiche Anzahl Wochen von Phase 1 einzustellen. Während der Phase 1 wird zusätzlich zur Arbeitslosenentschädigung bzw. zum Eingliederungseinkommen eine „Produktivitätsprämie“ vom Unternehmen gezahlt. Insgesamt wird damit dann ein monatlicher Betrag erreicht, der einem Monatsgehalt der zweitniedrigsten Tarifstufe im Berufsbild entspricht. In Phase 2 wird dann auch dieses Gehalt gezahlt.
Weitere Nutzergruppe bietet Potenziale
Personen, die statt Arbeitslosengeld Sozialhilfe oder ein Eingliederungseinkommen (= Grundsicherung) des Öffentlichen Sozialhilfezentrums (ÖSHZ) beziehen, können sich ebenfalls als „freie“ Arbeitssuchende im Arbeitsamt eintragen und haben somit Zugriff auf die Dienstleistungsangebote des Arbeitsamtes. Mit MYSKILLS werden sie ein Angebot des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen, obwohl ihre sonstige Betreuung und die Abwicklung des Leistungsbezug vom ÖSHZ geregelt wird.
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