Schnittstellenmanagement als Herausforderung
Die Nutzer komplexer Anerkennungsverfahren brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zu Information und Beratung. Ein Anerkennungssystem wird sich daran messen müssen, inwiefern es wirkliche Chancen eröffnet. Hierfür braucht es eine abgestimmte und einheitliche Beratungsinfrastruktur. Die Herausforderung dabei ist, dass in der Praxis verschiedenste Akteure für unterschiedliche Zielgruppen beratend tätig sind. Sollte die Beratung nicht „aus einer Hand“ stattfinden (können), so müssen beratenden Akteure zumindest auf die anderen Beratungsangebote im Anerkennungsverfahren verweisen. Nur so ist die optimale Orientierung potenzieller Kandidaten eine möglich. Auch später, während des Anerkennungsprozesses müssen Zuständigkeiten für die begleitende Beratung geklärt sein.
Wie gestalten unsere europäischen Nachbarn die Supportstrukturen?
In Finnland gibt es flächendeckend Angebote zur Präsenzberatung und Unterstützung der Kandidaten des Anerkennungsverfahrens. Zusätzlich gibt es Websites oder Online-Chats mit Fachleuten, die Informationen zu den Abschlüssen und den Anerkennungsverfahren vermitteln.
In der Schweiz stellen ausgebildete Berufsberater sicher, dass die Beratung der potenziellen Kandidaten eine hohe Qualität hat. In Beratungsstellen, den sogenannten Eingangsportalen, die allgemeine Informationen über das Verfahren und andere Qualifizierungswege, spezifische Informationen über einzelne Referenzberufe, Zulassungsvoraussetzungen, Finanzierung und Unterstützung beim Erstellen der notwendigen Dossiers bieten, wird die Beratung gebündelt. Diese Beratungsangebote können in allen Kantonen wahrgenommen werden. Ergänzend gibt es Informationsangebote in Form von Websites für Kandidaten und Fachpublikum.
Wie Akteure können in Deutschland mit der Beratung betraut werden?
Analog zu Finnland bietet es sich in Deutschland an, die Agenturen für Arbeit oder die Kammern mit der Beratungsaufgabe zu betrauen. Sie verfügen bereits über Beratungskompetenz und fungieren schon bei anderen Inhalten als Beratungsstelle. Zusätzlich sind sie flächendeckend etabliert mit einer guten Verbindung zum Arbeitsmarkt. Neben den Kammern und den Agenturen für Arbeit sind jedoch weitere Akteure in für die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen tätig. Sowohl kommunale Bildungsberatung, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und das IQ-Netzwerk sind nur einige der Akteure zwischen denen es Abstimmungsbedarfe geben wird.
Beitragsreihe zur Anerkennung von Kompetenzen:
- Teil 1/5: Gesetzliche Grundlagen – Ohne Recht auf Anerkennung der non-formal und informell erworbenen Kompetenzen werden insbesondere Geringqualifizierten berufliche Weiterentwicklungschancen verbaut
- Teil 2/5: Finanzierung – Die Finanzierung des Verfahrens der Anerkennung von non-formal und informell erworbenen Kompetenzen muss so geregelt werden, dass gerade formal Geringqualifizierten der Zugang erleichtert wird
- Teil 3/5: Verfahren und Instrumente – Ein Anerkennungssystem braucht effiziente Verfahren, die aussagekräftige Ergebnisse liefern. Dies sichert Akzeptanz und erhöht die Nachfrage.
- Teil 4/5: Supportstrukturen – Die Nutzer komplexer Anerkennungsverfahren brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zu Information und Beratung. Ein Anerkennungssystem wird sich daran messen müssen, inwiefern es wirkliche Chancen eröffnet.
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