Dies ist die korrigierte Fassung einer früheren Version des Blogbeitrags. Wir entschuldigen uns für den Fehler. Die Korrekturmeldung zur Studie finden Sie hier.
Krasse Unterschiede bei öffentlicher Bildungsfinanzierung
Gelernt heißt schon lange nicht mehr ausgelernt. Für Erwerbstätige wird es immer wichtiger, sich beruflich weiterzubilden. Gerade angesichts voranschreitender Digitalisierung und zunehmenden demografischen Wandel. Doch im Gegensatz zu allen Bekundungen zur Wichtigkeit des Lebenslangen Lernens klaffen bei der öffentlichen Bildungsfinanzierung Anspruch und Wirklichkeit nach wie vor weit auseinander – das zeigt eine neue Untersuchung der Jahre 1995 – 2015 im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Während in allen anderen Bildungsbereichen die öffentlichen Ausgaben zwischen 41 Prozent (Schulbildung) und 150 Prozent (Frühkindliche Bildung) gestiegen sind, ist stagnierte die Finanzierung der Weiterbildung.
Vernachlässigung der Weiter-bildungsfinanzierung produziert Verlierer
Bei der Bildungsfinanzierung besteht also dringender Handlungsbedarf, denn Betriebe und Lernende selbst müssen die staatlichen Zurückhaltung kompensieren. Das gelingt aber nur zum Teil, wie die seit Jahren stagnierende Weiterbildungsbeteiligung zeigt. Das stellt ein Risiko für die Innovationsfähigkeit in unserem Land, die Fachkräftesicherung von Unternehmen und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften dar. Die gerade entstehende nationale Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung muss deshalb vor allem die Millionen Menschen in den Blick nehmen, in die Arbeitgeber nicht investieren und die selbst nicht über ausreichende Mittel verfügen – also z. B. Menschen ohne Berufsabschluss oder von Armut Gefährdete. Diese nehmen viel seltener an Weiterbildung teil als der und die Durchschnittsdeutsche. Dies zeigte letztes Jahr der Deutsche Weiterbildungsatlas und wies dabei auf auch extrem große regionale Unterschiede zwischen Bundesländern, aber auch zwischen den Kreisen innerhalb der Bundesländer hin. Dabei könnten gerade Geringqualifizierte von einer Weiterbildung am meisten profitieren, denn Ihr Arbeitslosigkeitsrisiko ist mehr als viermal so hoch (17,9 Prozent) wie das von Fachkräften (3,9 Prozent).
Recht auf schrittweise Weiterbildung bis zum Berufsabschluss nötig!
Besonders wichtig ist, dass die Weiterbildungsförderung auch den Menschen zu Gute kommt, die derzeit in der Grundsicherung sind, also Hartz IV empfangen. Hier besteht die größte Finanzierungslücke. Besonders für Geringqualifizierte braucht es nicht nur ein Recht auf Weiterbildungsberatung – wie unlängst im Qualfizierungschancengesetz beschlossen – sondern auch das Recht und die Mittel für eine Weiterbildung selbst. Erst Recht wenn diese in der geförderten Weiterbildungsberatung empfohlen wird. Die Weiterbildung ist natürlich besonders attraktiv, wenn sie zum Beispiel über mehrere Teilqualifikationen zu einem vollwertigen beruflichen Abschluss führt. Damit der Weg zum Abschluss so kurz wie möglich ist, müssen dabei die Kompetenzen, die Geringqualifizierte während ihrer Berufserfahrung schon erworben haben, anerkannt werden. Weit über die Hälfte aller Geringqualifizierten führt nämlich schon heute Fachkrafttätigkeiten aus. Als informelle Fachkräfte oder Unterqualifizierte verdienen sie dabei knapp 10 Prozent weniger und haben nichts in der Hand, wenn sie einmal den Arbeitgeber wechseln wollen oder müssen. Hier werden Möglichkeiten gebraucht, die berufliche Handlungskompetenz sichtbar machen und zertifizieren. Denn – und da sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig – informelles Lernen ist schon heute die wichtigste Lernform um einen guten Job zu machen.
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