Vor zwei Jahren trat das Anerkennungsgesetz (BQFG) in Kraft. Letzte Woche wurde auf einer BMBF Fachtagung in Berlin dazu diskutiert und Bilanz gezogen. Fazit: gute Sache, die noch ein bisschen Feinjustierung braucht.
Letzte Woche war ich in Berlin auf der Fachtagung zum Anerkennungsgesetz. Die war sehr gut besucht. Die Veranstalter hatten mit ca. 80 TeilnehmerInnen gerechnet, gekommen waren über 200. Das zeigt, wie wichtig das Thema ist und dass es immer mehr auf Interesse stößt. Sehr schön, gerade auch im Zusammenhang mit der Debatte um die Willkommenskultur in Deutschland.
Zwei Jahre ist es her, dass das sogenannte BQFG, das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen, in Kraft getreten ist. Dass ausländische Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden, ist nicht grundsätzlich neu – jemand auf der Tagung erwähnte etwas vom 18. Jahrhundert. Neu ist aber, dass erstmals ein Rechtsanspruch auf die Prüfung bzw. Feststellung der Gleichwertigkeit eines Abschlusses besteht.
Ein Beispiel: eine junge Frau aus Chile möchte in Deutschland leben und arbeiten. Sie bringt einen Abschluss als Bürokauffrau mit. Durch das BQFG hat sie seit April 2012 einen Anspruch auf ein Prüfverfahren, das die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf überprüft.
Einen solchen Anspruch hatte es vor April 2012 nicht gegeben. Da leistet das BQFG einen wirklich wertvollen Beitrag. Aber wie das so ist mit neuen Prozessen, es läuft nicht immer vom ersten Tag an rund. Grundsätzlich war der Tenor auf der Tagung positiv: das BQFG ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Die Feinjustierung muss aber noch erfolgen.
Im Laufe des Jahres werden wohl alle 16 Bundesländer ein entsprechendes Landesgesetz erlassen, das die Umsetzung des Anerkennungsgesetzes für die Berufe regelt, die auf Länderebene verantwortet werden (das betrifft z.B. die ErzieherInnenausbildung). Soweit so gut.
Positiv ist auch: es gibt Beratungsangebote, Infohotlines und Webseiten, die über das BQFG informieren. Die Herausforderung ist jetzt, die Angebote so gut zu verzahnen, dass sie ineinandergreifen. Den ca. 600 Berufen in Deutschland stehen ca. 400 sogenannte zuständige Stellen gegenüber, die Ansprechpartner in Sachen Anerkennungsverfahren sind. Bisher sind Beratungs- und Informationsangebote noch nicht ausreichend gebündelt. Was aus Institutionssicht besser getrennt bleibt, ergibt für Ratsuchende häufig aber einfach keinen Sinn. Die fragen sich dann, wer denn nun der richtige Ansprechpartner für sie ist, und sind verwirrt. Hinzu kommen Probleme mit Dokumenten. Nicht in jedem Land werden Arbeitszeugnisse ausgestellt, und die duale Berufsausbildung ist ohnehin fast ein Unikat.
Auch inhaltlich verwirrt das BQFG viele Ratsuchende. Nein, das BQFG hat nichts mit einer Arbeitserlaubnis zu tun. Für nicht-reglementierte Berufe ist eine Anerkennung auch nicht nötig – aber vielleicht doch attraktiv, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Für jemanden, der das deutsche Bildungssystem nicht kennt, ist das freilich nur schwer nachzuvollziehen.
Fazit: Da gibt es also noch einiges zu tun. Umso wichtiger darüber zu sprechen und sich auszutauschen. Mich interessiert Ihre/eure Meinung und Erfahrung zum BQFG. Was klappt schon gut? Was ist ausbaubar? Was braucht es als nächstes? Ich freue mich auf den Austausch!
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