Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und den damit einhergehenden Herausforderungen für Arbeitsmarkt und Sozialsysteme kommt dem Erwerbspotenzial von Frauen eine immer größere Bedeutung zu. Während der Kinderphase reduzieren viele Frauen ihre Erwerbstätigkeit, um die Sorgearbeit zu Hause zu übernehmen. Dieser Erwerbsstatus bleibt aber häufig auch nach der Kinderphase bestehen. Ein großer Teil der beschäftigten Frauen verbleibt von der Phase der Familiengründung bis zum Ende ihrer Erwerbstätigkeit in Teilzeit, teilweise sogar im Minijob.

In der Studie „Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45“ untersuchen wir unter anderem die Gründe hinter diesem hohen Teilzeitanteil. Dafür haben wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) 3.788 Frauen im Alter von 45 bis 66 Jahren zu ihren Erwerbsentscheidungen und -präferenzen befragt. Das Ergebnis: Über 50 Prozent der verheirateten Frauen in Teilzeitbeschäftigung geben an, dass sich eine Erhöhung der Erwerbsarbeitszeit finanziell nicht für sie lohnen würde. Bei den unverheirateten teilzeitbeschäftigten Frauen sind es 39 Prozent.

 Ehegattensplitting als Bremse höherer Erwerbstätigkeit

Ein wichtiger Faktor für die Wahl des Erwerbsumfangs scheint das Ehegattensplitting zu sein. Dieses Verfahren der Einkommensbesteuerung begünstigt vor allem Paarkonstellationen, in denen ein Partner nahezu das gesamte Haushaltseinkommen erzielt und der andere in geringem Erwerbsumfang, meist auch im Minijob, tätig ist. Die Person mit dem geringeren Einkommen ist hier oft die Ehefrau. Wenn sie ihre Erwerbstätigkeit ausweitet, schrumpft der Splittingvorteil des Haushaltes und vom individuellen Mehrverdienst bleibt netto nur wenig übrig.

In unserer Studie vergleichen wir den Status Quo des Ehegattensplittings mit dem Alternativszenario der Individualbesteuerung. In einem Vignettenexperiment wird den Befragten die Situation einer 47-jährigen Frau beschrieben, aus deren Sicht sie sich für eine bestimmte Erwerbstätigkeit (Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder keine Erwerbstätigkeit) entscheiden sollen. Die familiären und beruflichen Komponenten der Situation, beispielsweise die Aufteilung von Sorgearbeit im Haushalt oder die Arbeitsbedingungen, werden variiert und randomisiert an die Befragten ausgespielt. Die Berechnung des Nettohaushaltseinkommens erfolgt daraufhin in einem Szenario nach den Regeln des Ehegattensplittings, und im anderen Szenario nach getrennter Veranlagung. Das Entscheidungsverhalten der Befragten zeigt: Ohne Ehegattensplitting wählen weniger Frauen die Nichterwerbstätigkeit oder einen Minijob, sondern stattdessen eher Teil- oder sogar Vollzeiterwerbstätigkeit. Rechnet man diese Entscheidungen auf die gesamte Bevölkerung hoch, bedeutet das ein potenzielles Mehr von bis zu 175.000 Vollzeitäquivalenten.

 Noch mehr Beschäftigung bei gemeinsamer Sorgearbeit und guten Arbeitsbedingungen

Darüber hinaus zeigen sich zwei Verstärker-Effekte, die eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit ebenfalls begünstigen: Eine gleichmäßige Aufteilung der Sorgearbeit sowie bessere Arbeitsbedingungen. Liegt die Sorgearbeit nicht allein bei der Frau, sondern ist sie hälftig auf beide Partner:innen aufgeteilt, steigen die durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden signifikant an. Dieser Effekt wird bereits im aktuellen System des Ehegattensplittings sichtbar, erreicht in Verbindung mit Individualbesteuerung aber seinen höchsten Wert – in diesem Szenario steigen die Zustimmungswerte sowohl für Teilzeit- als auch für Vollzeiterwerbstätigkeit jeweils um etwa zwei Prozentpunkte an. Die höchsten Zustimmungswerte entstehen in Kombination aller drei Faktoren: Empfindet die Frau die Arbeitsbedingungen nicht als „eher belastend“ sondern als „angenehm“, ist die Sorgearbeit hälftig aufgeteilt und sind die Einkommen getrennt veranlagt, dann steigen die Empfehlungen für Vollzeit und Teilzeit jeweils um weitere drei Prozentpunkte an.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse unserer Studie, dass eine Reform des Ehegattensplittings den Erwerbsumfang von Frauen deutlich erhöhen könnte – insbesondere im Übergang von Minijobs zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Flankierend und besonders, um eine Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen, braucht es aber mehr: Neben einer geringeren Belastung durch hohe Grenzsteuersätze erlauben auch eine gleichmäßige Aufteilung der Sorgearbeit und gute Arbeitsbedingungen einen höheren Erwerbsumfang von Frauen ab 45.

Die vollständige Studie „Erwerbsbeteiligung von Frauen ab 45“ finden Sie hier.