Die Energiewende gehört zu den großen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüchen unserer Zeit. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien sind vielfältige Beschäftigungsfelder entstanden und haben für einen neuen Beschäftigungsrekord gesorgt. Im Jahr 2025 waren 436.000 Menschen in der Branche der erneuerbaren Energien beschäftigt – so viele wie nie zuvor. Fraglich ist, ob sich der aktuelle positive Trend der Beschäftigungsentwicklung in den erneuerbaren Energien weiter fortsetzen wird oder ob der neue energiepolitische Kurswechsel der Bundesregierung zu einem Einbruch an Investitionen und damit zu einem Einbruch bei der Beschäftigung führen wird.
Wie stark der Einfluss von energiepolitischen Entscheidungen auf Investitionen und Beschäftigung ist, zeigt ein Blick auf die vergangenen 25 Jahre Energiewende in unserem letzten Blogbeitrag Beschäftigungsrekord in den erneuerbaren Energien. Auch im Jahr 2025 wurde die Beschäftigung hauptsächlich durch inländische Investitionen in neue Anlagen getrieben. Mit 203.000 Beschäftigten und einem Anteil von 46,5 Prozent hängen an den Investitionen fast jeder zweite Job. Diese inländischen Investitionen sind durch bestimmte Teile der aktuell geplanten Gesetzesserie von der EEG-Novelle über das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und das Netzpaket bis zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) gefährdet:
Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket: Bislang haben Betreiber neuer erneuerbarer-Energien-Anlagen Anspruch auf einen Netzanschluss und die Einspeisung ihres erzeugten Stroms. Müssen Anlagen wegen Netzengpässen abgeregelt werden, erhalten sie dafür eine Entschädigung. Dieser Entschädigungsanspruch soll eingeschränkt werden. Verteilnetzbetreiber können dafür Gebiete ausweisen, wenn dort im Vorjahr mehr als drei Prozent der erzeugten Strommenge abgeregelt wurde. Neue Anlagen können dort weiterhin angeschlossen werden, müssten aber für bis zu zehn Jahre auf eine Entschädigung verzichten. Für Investoren wäre dies finanziell schwer zu kalkulieren, da sie sich die Einstufung von Jahr zu Jahr ändern kann. Laut einer Studie von Enervis stünden damit rund 45 Milliarden an unmittelbar bevorstehenden Investitionen auf dem Spiel.
Streichung der Förderung kleiner Solaranlagen im EEG: Die Förderung für Solaranlagen bis 25 kW installierter Leistung soll eingestellt werden. Nach Ablauf einer Übergangsphase nimmt der Netzbetreiber den Strom zwar weiterhin ab, zahlt dafür aber keine Vergütung mehr. Erlöse aus eingespeistem Strom sind dann nur noch über eine Direktvermarktung möglich. Die Direktvermarktung für kleine Anlagen ist bislang jedoch nicht wirtschaftlich und der Einbau von intelligenten Messsystemen (Smart Meter), welche eine Voraussetzung für die Direktvermarktung sind, liegt aktuell bei 5,5 Prozent. Der Wegfall der Förderung könnte zu einem Bruch im Markt für Solaranlagen führen, da Investitionen verschoben oder aufgegeben werden.
Wegfall der 65 Prozent Vorgabe und Einführung der Biotreppe im GModG: Mit dem GModG entfällt die Vorgabe, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Für neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen in bestehenden Gebäuden sieht der Entwurf eine schrittweise Pflicht zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe vor. Diese sogenannte Bio-Treppe beginnt ab 2029. Ab dann müssen mindestens 10 Prozent der bereitgestellten Wärme aus klimafreundlichen Brennstoffe erzeugt werden. Dieser Anteil steigt ab 2030 auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Stark bezweifelt wird, ob diese klimafreundlichen Brennstoffe in ausreichender Menge und zu bezahlbaren Preisen verfügbar sein werden, da aktuell nur klimafreundliche Brennstoffe für eine Quote von einem Prozent zu erreichen wäre. Für den Arbeitsmarkt schafft das Gesetz vor allem Unsicherheit. Wenn Eigentümer nicht einschätzen können, welche Heiztechnik langfristig wirtschaftlich ist, werden Modernisierungen eher aufgeschoben. Das trifft vor allem Arbeitsplätze im Handwerk und bei der Produktion von Wärmepumpen.
Ausschreibungsverfahren für steuerbare Kapazitäten im StromVKG: Da Wind- und Solarstrom schwanken, braucht es ausreichend steuerbare Kapazitäten. In einer ersten Ausschreibungswelle bis zum Frühjahr 2027 sollen 11 GW steuerbare Kapazitäten vergeben werden. Davon müssen 9 GW das Langzeitkriterium erfüllen. Das Langzeitkriterium bedeutet, dass Anlagen imstande sein müssen, über mindestens zehn Stunden Strom bereitzustellen. Energiebegrenzte Anlagen, also Anlage die nicht dauerhaft wie ein Kraftwerk Strom liefern können, sondern Stromspeicher, müssen diese Fähigkeit spätestens nach einer Stunde wieder erreichen. Doch dieses Kriterium ist in der Regel nicht erfüllbar und schließt damit Großbatteriespeicher von der Ausschreibung aus. Die faktische Begünstigung von Gaskraftwerken könnte damit Beschäftigungspfade im fossilen Bereich stabilisieren und den Aufbau neuer Kompetenzen in Speichertechnologien und Energiemanagement bremsen.

Wichtig ist die geplanten Reformen beschäftigungsfest zu machen. Die Bundesregierung sollte verhindern, dass die vier Gesetzesvorhaben zusammen eine Investitionszurückhaltung auslösen. Aus der Geschichte der erneuerbaren Energien folgt eine klare Warnung: Verlorene inländische Wertschöpfung, geschlossene Betriebe und abgewanderte Fachkräfte lassen sich nicht schnell zurückholen, wenn der Ausbau später wieder beschleunigt werden soll. Energiepolitik ist deshalb immer auch Arbeitsmarkt- und Industriepolitik.
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